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Wenn Lieferfristen Ihnen als Shopbetreiber das Genick brechen

29. September 2012 Hinterlasse einen Kommentar
Wenn Lieferfristen Ihnen als Shopbetreiber das Genick brechen

Wenn Lieferfristen Ihnen als Shopbetreiber das Genick brechen

Wenn jene Zeitgenossen, die eigentlich dem Bürger in Gesetzesdingen zur Seiten stehen sollten, Probleme haben, beruflich Fuß zu fassen, dann gehen Sie ins Internet. Und dort treiben Sie im wahrsten Wortsinn ihr Unwesen, denn es wird abgemahnt, wo es nur irgendwie geht. Das spült ordentlich Geld in die Kassen, verlangt aber die völlige Ignoranz jeder moralischen Wertvorstellung. Ein Beispiel wäre das heikle Thema Lieferfrist, was so manchem Shopbetreiber wirklich das Genick brechen kann. Es ist in der Bundesrepublik nämlich so, dass ein Kunder, der online etwas einkauft, den unmittelbaren Versand (nach entsprechender Zahlung) erwartet und nach Gesetzteslage auch erwarten darf. In der Praxis kann es nun jedoch vorkommen, dass nicht jeder Artikel sofort auf die Reise geschickt werden kann, etwa weil dieser nicht vorrätig ist. Weist der Verkäufer den Kunden nicht speziell darauf hin, ist entsprechende Gesetzmäßigkeit bereits verletzt und man kann tatsächlich begründet abgemahnt werden.

Lieferfristen richtig angeben

Wenn Sie online verkaufen (was Sie verkaufen, ist ganz egal), sollten Sie möglichst richtig Ihre Lieferfristen angeben, um den genannten Genickbruch zu vermeiden. Genickbruch ist übrigens nichtmal übertrieben; kleine Onlinehändler können unter den durch Abmahnung fällig werdenden Kosten wirklich zusammenbrechen.

So gehen Sie idealerweise vor:

  • Sie geben die Lieferzeit konkret auf allen Produktseiten in Ihrem Onlineshop an, eine Erwähnung in Ihren AGBs reicht nicht aus!
  • Begriffe wie „In der Regel“ und „circa“ sind wettbewerbswidrig, daher bitte vermeiden!
  • Ihre Lieferzeiten müssen immer absolut aktuell sein. Ändern sich Verfügbarkeiten, dann muss in Ihrem Onlineshop umgehend angepasst werden.
  • Eigentlich selbstverständlich, aber besser einmal zu oft gesagt: Sie müssen sich natürlich an Ihre Lieferfristen halten!

Aktuelle Sicherheitslücke beim Internet Explorer

21. September 2012 Hinterlasse einen Kommentar
Aktuelle Sicherheitslücke beim Internet Explorer

Aktuelle Sicherheitslücke beim Internet Explorer

Wieder einmal ist eine völlig unbekannte und durchaus gefährliche Schwachstelle beim aktuellen Internet Explorer aufgefallen. Aufgefallen ist die Lücke deshalb, weil Kriminelle sie bereits für Ihre Zwecke zu nutzen wissen und über diese Lücke beliebige Rechner mit schädlicher Malware verseuchen. Die Lücke bezieht sich in diesem Fall auf -Elemente und auf die Art und Weise, wie der Internet Explorer damit umgeht. Wirklich genutzt wurde die Sicherheitslücke aktuell nur bei den Versionen 7 und 8 des Browsers in Kombination mit Windows XP. Wie es sich bei anderen Kombinationen von Internetexplorer und Betriebssystem verhält, ist aktuell noch nicht klar.

Nitro Gang nutzt Lücke

Der schädliche Angriffcode, der kürzlich erstmals entdeckt wurde, trägt die Handschrift der chinesischen Hackergruppe „Nitro Gang“. Der entsprechende Angriff durch die Gang verläuft in der Regel über eine präparierte Webseite. Auf dieser Webseite wird ein Flash-Applet ausgeführt. In diesem ist die Schadsoftware (Shellcode) enthalten, die dann per Heap-Spraying in den Arbeitsspeicher übergeben wird. Nachdem der Schadcode übertragen ist, wird ein iFrame nachgeladen, das letztlicht erst die Lücke im Internet Explorer ausnutzt. Das iFrame übernimmt dann die Aufgabe, den Shellcode auszuführen. Nach aktuellen Analysen wird im Augenblick auf diese Weise das Remote-Administrations-Tool „Poision Ivy“ verteilt. Mit diesem Werkzeug sind die Angreifer in der Lage, binnen kurzer Zeit vollen Zugriff auf das betroffene System zu erhalten.

Aktuelle Sicherheitsmaßnahmen

Zuverlässig lässt sich die Lücke im Moment noch nicht schließen. Daher kann grundsätzlich für jeden Nutzer des Internet Explorer Gefahr durch die Sicherheitslücke bestehen. Auch wenn die Kombination aus Internet Explorer und Betriebssystem (noch) nicht zu den problematischen Varianten gehört, sollte man vorsichtig handeln. Die größte Sicherheit gibt es im Augenblick nur durch die Nutzung eines alternativen Browsers.

-Daniel Deppe-

Gefälschte Mails von PayPal

13. September 2012 Hinterlasse einen Kommentar

Neben falschen Mails von Amazon sind in diesen Tagen auch wieder verstärkt Fälschungen von PayPal unterwegs. Selbstverständlich haben auch diese Mails einzig die Aufgabe, persönliche Daten von den Empfängern einzusammeln, mit denen Dritte dann auf kriminelle Weise Schindluder treiben können. Die Mails, die scheinbar von PayPal kommen, können unterschiedliche Layouts haben, beispielhaft sei hier eine solche Mail im Ganzen dargestellt:

Gefälschte Mails von PayPal

Dass diese Mail nicht wirklich ernst gemeint sein kann, bzw. aus einem serösen Haus wie PayPal stammen kann, beweist natürlich schon die fragwürdige Betreffzeiel und der grottenschlecht formulierte Text. Es gibt allerdings auch Varianten dieser Mails (insbesondere in den letzten Wochen), die durchaus vernünftig formuliert sind (wenn auch immer noch fehlerhaft). Dann hilft ein Blick auf die Randdaten. Etwa den Empfänger der Mail (siehe Foto). Sollte da nicht – sofern es sich um eine seriöse Nachricht handelt – auch Ihre Adresse auftauchen? Ferner MUSS jede echte Mail aus einem Unternehmen über eine qualifizierte Signatur verfügen. Diese Enthält Daten zum Absender (Unternehmensdaten, Name des Verfassers, Anschrift, Telefon, …) Ein Copyright ist nicht nur eine unzureichende Signatur, es hat so in einer Mail gar nichts verloren. Die „Signatur“ in diesem Fall ist nicht nur „unausreichend“, sondern auch noch falsch.
Ja und dann ist da noch der Link in der Mitte, der so prominent „klick mich“ zu rufen scheint. Tun Sie es nicht, hier liegt die eigentliche Falle!

Daniel Deppe

Facebook hat die Schnauze voll!

Facebook hat die Schnauze voll!

Facebook hat die Schnauze voll!

Facebook-Likes sind eigentlich eine tolle Sache – sollte man meinen. Denn wann immer einem dieses oder jenes bei seinen internetten Streifzügen wirklich gefällt, ist der Like-Button meist nicht weit und die persönliche Freude schnell via Facebook kundgetan. Soweit die schöne Theorie, die Praxis ist wieder mal eine ganze Spur verlogener.
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass so manche hippe Firma sich kaum retten kann vor „Likes“ und dass die firmeneigene Fanpage sprichwörtlich vor begeisterten Anhängern aus allen Nähten zu plazten scheint? Nun, die Fans und Likes sind nicht unbedingt immer echt. Im Sektor Onlinemarketing ist es (zweifelhafter) Standard, sich Likes und Fans zu kaufen oder durch andere Art und Weise zu beschaffen. Es gilt allgemein die Theorie, dass viele Fans und viele Likes ein Unternehmen unwahrscheinlich „pushen“ können und das ist letztlich nur dienlich für Geschäft und guten Umsatz. So oder so ähnlich denken sich das viele Macher und bedenken nicht, dass sich hier auch einmal etwas ändern könnte. Und das passiert schon längst. Man fragte Facebook-Nutzer jüngst, wie sie hohe zahlreiche Likes oder Fans einer Seite bewerten – nüchterne Antwort der breiten Masse: Egal.

Und die Konsequenz? Viele gekaufte Likes und Fans kosten viel Geld und Mühe, sie sind da, sie machen aber nichts. Und schon gar nicht sorgen sie für wachsende Umsätze. Das tun letztlich (wenn überhaupt) nur die Fans, die aus freien Stücken gekommen sind und denen ein Unternehmen auch etwas zu bieten hat. So und nicht anders.

Facebook hat natürlich schon lang den Braten gerochen und gibt nun offiziell bekannt, dass damit endlich Schluss zu sein hat. Per neuer Technologie will der Internetgigant nun zielsicher falsche Likes und Fans aufspüren und rücksichtslos auslöschen. Viele ausgegebene Euros hätte so mancher findige Unternehmer doch besser direkt aus dem Fenster geworfen oder verbrannt …

 

– Daniel Deppe –

Wieder gefälschte Amazon-Mails unterwegs

Wieder gefälschte Amazon-Mails unterwegs

Wieder gefälschte Amazon-Mails unterwegs

Immer wieder in regelmäßigen Abständen sind gefälschte Mails großer Unternehmen im Umlauf, aktuell wieder einmal von Amazon. In dieser Episode wird der Empfänger der E-Mail darum gebeten, seinen Account zu verifizieren. Der angebliche Grund: Unbefugte Personen sollen versucht haben, sich zu eben diesem Konto Zugriff verschafft zu haben. In der Mail wird gleich ein Link mitgesendet, über den man zur entsprechenden Verifizierungsseite gelangen soll. Um noch ein wenig Druck beim Leser aufzubauen, wird zuzätzlich angegeben, dass der Account bei Missachtung der Mail binnen 48 Stunden dauerhaft gelölscht wird.

Folgt man dem Link, gelangt man natürlich nicht zu einer Seite von Amazon, sondern auf eine so genannte Phishing-Seite, die zur Aufgabe hat, persönliche Daten abzugreifen. Die Betreiber der Phishing-Seite können dann mit diesen Daten nach Belieben im zugehörigen Amazon-Account schalten und walten.

Derartige Mails sind gerade für den Laien nicht immer eindeutig zu erkennen, da sie mittlerweile nicht mehr vor Fehlern wimmeln (das war bis vor kurzem fast immer die Regel) und teilweise nach einem ernsten Anliegen klingen. Eine penible Kontrolle von Schreibweise, E-Mail-Absender und sonstigen fragwürdig anmutenden Elementen könnte erste Klarheit schaffen. In keinem Fall sollte einem Link gefolgt werden.

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Wer für sein Unternehmen eine Seite in einem sozialen Netzwerk einrichtet, unterliegt in jedem Fall auch der Impressumspflicht. Da allerdings die Betreiber der großen sozialen Netzwerke (allen voran Facebook) mit den nötigen Infos dazu spärlich umgehen oder sie ganz zurückhalten, fehlt es vielen Unternehmerseiten bislang am Impressum. Mitunter kann das harte Konsequenzen nach sich ziehen und sogar das unternehmerische Aus bedeuten.

Es ist amtlich: Impressum muss sein!

Im August 2011 hat des das Landgericht Aschaffenburg offiziell bestätigt: Wer sein Unternehmen auf einer eigenen Facebookseite online präsentiert, der muss auch ein vollständiges Impressum angeben. Das gilt auch für andere soziale Netzwerke, die die technischen Voraussetzungen für das Impressum nicht direkt mitbringen.
Bei Facebook reicht es allerdings nicht, dieses nur „irgendwo“ in der Rubrik „Info“ anzugeben, es muss sofort auffindbar und klar zu erkennen sein. Idealerweise befindet sich also ein gesonderter Eintrag „Impressum“ direkt in der Auswahl an der linken Seite. Das funktioniert bei Facebook natürlich nicht ganz einfach, es gibt allerdings nützliche kleine Helferlein, die diesen Eintrag mit wenigen Klicks erzeugen können. Bei anderen sozialen Netzwerken (beispielsweise Google+) lassen sich auf ähnliche Weise die entsprechenden Unterpunkte in die Navigation der Unternehmensseite einbauen. Findige Entwickler stellen hier immer wieder neue und kostenlose Lösungen online bereit.
Das Impressum selbst muss letztlich den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des betreffenden Unternehmens enthalten. Zudem dürfen E-Mail-Adresse und Angabe der Rechtsform (ggf. auch juristische Vertreter) nicht fehlen. Im Internet lassen sich zahlreiche Mustervorlagen für ein gesetzlich einwandfreies Impressum finden, ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter sollte aber immer stattfinden.

Frankreich hat besondere Anforderungen ans Impressum

Wer sein Impressum nun nach allen geltenden Regeln der Bundesrepublik gestaltet hat, der ist dennoch nicht für den europaweiten bzw. internationalen Handel über das Internet gewappnet. Frankreich beispielsweise stellt ganz bestimmte Anforderungen an ein Impressum und ahndet Verstöße extrem streng.
Wendet sich also ein deutsches Unternehmen an Kunden in Frankreich, so muss das Impressum unter anderem die Höhe des Kapitals (gilt für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind), der Name, die Anschrift und die Telefonnummer des Providers, der die betreffende Webseite hostet und der Name der Person, die für die Inhalte der Webseite verantwortlich ist, enthalten. Es sei also jedem Webseitenbetreiber, der seine Geschäfte auf das Ausland ausdehnen will, eine umfassende Rechtsberatung zu diesem Thema empfohlen.
Denn wenn ein Verstoß gegen die französischen Vorgaben angezeigt wird, dann drohen Strafen von einem Jahr Haft und bis zu 75.000 Euro Geldstrafe. Haftstrafen werden nur bei Einzelunternehmern verhängt, handelt es sich um Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, so werden entsprechend höhere Geldstrafen verhängt, die auf bis zu 375.000 Euro beziffert werden können.

-Daniel Deppe-

Was eine schlechte Zahlungsmoral über den säumigen Schuldner aussagt

Was eine schlechte Zahlungsmoral über den säumigen Schuldner aussagt

Was eine schlechte Zahlungsmoral über den säumigen Schuldner aussagt

Mit dem Einhalten von gesetzten Zahlungszielen ist es so eine Sache geworden. Wer einer natürlichen oder juristischen Person Geld schuldet, lässt sich leider immer öfter immer länger um die Begleichung der offenen Rechnung bitten. Viele machen sich auch einen zweifelhaften Sport daraus, es wirklich auf die allerletzte außergerichtliche Mahnung ankommen zu lassen, bevor sie, ohne übertriebene Hast natürlich, das längst überfällige Banking ganz gemächlich in die Wege leiten. Doch so ein rücksichtslos selbstsüchtiges Verhalten ist ganz bestimmt keine geschäftliche Bagatelle, sondern in psychologischer Hinsicht die Grundlage für einen Steckbrief der allerübelsten Sorte. Denn wer seine Schulden mit Vorsatz nicht fristgerecht begleicht, obwohl er pekuniär dazu unschwierig in der Lage wäre, demonstriert eine ganz charakteristische Persönlichkeitsstruktur, die alles andere als vorteilhaft rüberkommt.

Zahlungsverzug = Mangelnde Wertschätzung

Ein Produkt wurde geliefert, eine Dienstleistung wurde vollbracht, eine Entlastung wurde ermöglicht. Egal, wofür der vereinbarte Betrag nun geschuldet wird – der Empfänger der wie auch immer gearteten Wohltat sollte mit einer umgehenden Bezahlung der offenen Rechnung seine Dankbarkeit für den gut gelaufenen Deal zum Ausdruck bringen. Außerdem bedeutet eine flugs beglichene Rechnung immer auch die persönliche und angemessene Anerkennung desjenigen, der prompt und zuverlässig seinen Teil der Abmachung geleistet und geliefert hat. Im zulässigen Umkehrschluss gilt: Wer es erst auf Zahlungserinnerungen und Mahnungen ankommen lässt, bevor er seine Zahlungspflicht erfüllt, bringt seinem Vertragspartner gegenüber eine unübersehbare Geringschätzung und Verachtung zum demonstrativen Ausdruck. Von der zutiefst demütigenden und nervigen Situation, als Gläubiger seinem eigenen Geld ewig und drei Tage lang nachlaufen zu müssen, ganz zu schweigen. Es darf also getrost behauptet werden, dass Menschen, die sich beim Bezahlen ihrer Rechnungen allzu lange bitten lassen, gewisse soziopathische Züge zeigen. Solch unangenehme Zeitgenossen sollte man nach Kräften aus der Bestandkundenkartei streichen; denn sie haben es buchstäblich nicht verdient, dass man ihre Probleme löst, ihre Wünsche erfüllt und ihre Bedürfnisse befriedigt.

Keine Gnade mit Zechprellern

Ist man sich erst einmal wirklich darüber klar geworden, dass zahlungsfaule und mahnungsresistente „Kunden“ weder Nachsicht noch Langmut wert sind, ist der Weg für ein sinnvolles Forderungsmanagement sowohl psychologisch als auch operational frei gemacht. Jetzt kommt es nur noch darauf an, wie hoch die Außenstände zu beziffern sind. Um wirklich schmerzhafte Zahlungsausfälle zu vermeiden, kann es oft hilfreich sein, auf die Unterstützung professioneller Forderungsmanager und ausgewiesener Inkassofachleute zurückzugreifen. Das hat außerdem den Vorteil, dass der freche Schuldner in diesem Fall sehr schnell begreifen wird, dass man sich von ihm nicht so einfach die Butter vom Brot kratzen lässt.

Was, wenn der Schuldner zwar durchaus zahlen will, aber momentan nicht kann?

Geschäftspartner können über alles reden – sie müssen eben nur den Mund aufmachen. Und zwar rechtzeitig, bevor das Kind im Brunnen liegt. Finanzielle Engpässe können jeden einmal treffen, das sollte nicht das Thema sein. Agiert und diskutiert man hier auf gegenseitiger Augenhöhe, dann könnten so bewährte Modelle wie Ratenzahlung oder terminierte Forderungsaussetzung oder auch sinnvolle Kompensationsgeschäfte sofort die Spannung aus dem System nehmen. Und niemand verliert dabei sein Gesicht.

Fazit

Rechnungen nach Möglichkeit sofort nach Erhalt zu bezahlen sollte eine Ehrensache sein. Wem an dieser Ehre allerdings nichts liegt, der muss über kurz oder lang das misstönende Echo seines Egoismus ertragen können. Und das klingt im Äther der produktiven Zwischenmenschlichkeit nicht so wirklich gut. Bei Kreditauskunfteien übrigens auch nicht. Das ist ganz bestimmt kein Schufall.

-Carina Collany-

Wenn Kunden Sie mental in die Knie zwingen

Wenn Kunden Sie mental in die Knie zwingen

Wenn Kunden Sie mental in die Knie zwingen

Sind Sie Freiberufler oder Selbstständiger? Dann kennen Sie garantiert diese Gruppe von Kunden, die man lieber nicht hätte. Das sind jene Kandidaten, die Ihnen Ihre Arbeit erklären wollen, die mit keiner Umsetzung zufrieden sind, die eigentlich immer das letzte Wort haben wollen oder müssen und der Bremsklotz in jeder Abwicklung sind. Naja, Zähne zusammen beißen und darüberstehen. Es geht nämlich auch noch schlimmer. Es gibt Kunden, die man seinem größten Feind nicht wünscht. Und das sind Kunden, die auf grausame Art dafür sorgen, dass Sie jedes bisschen Selbstwertgefühl verlieren und Sie mit samt Ihrer Existenz an den Rand des Abgrunds bringen.

Die Kunden von der harten Sorte

Knallharte Kunden kommen immer wieder vor und vor dieser Kundengruppe darf man auch keine Angst haben. Denn selbst bei schwierigen Kandidaten findet man eigentlich in der Regel eine Basis, auf der man letztlich gut zusammenarbeiten kann. Der kleine Rest aber, der versteht es blendend, jede noch so kleine Basis im Vorfeld zu vermeiden. Er redet Ihnen jeden effektiven Ansatz und jeden guten Gedanken unmittelbar kaputt, glänzt dabei durch fundiertes Nichtwissen und schafft es auf gekonnte Art und Weise, Ihren Glauben an Ihr eigenes Geschäft ins Wanken zu bringen.
Je nachdem, zu welchem Typ Mensch Sie gehören, kann so ein Angriff vom Kunden mehr oder weniger ein Schlag ins Kontor werden. Sind Sie eine mental starke Persönlichkeit, dann hilft das berühmte „Durchatmen“ und „eine Nacht darüber schlafen“ oft schon. Sind Sie mental eher sensibel, dann kann ein solcher Kunde ganz gewaltig Ihr Nervenkostüm ruinieren.

Je intensiver, desto schlimmer

Es wird für jeden natürlich umso schlimmer, je härter der Kunde Kritik übt. Und wir beschränken uns an dieser Stelle natürlich auf Kritik, die nicht berechtigt ist, die offensichtliche Schikane darstellt und nur dazu nutzt, Sie mental ernsthaft zu schwächen.
Das sind Kunden, die drehen Ihnen jedes Wort im Mund um und sorgen für Chaos. Diese Kunden lächeln Sie an und haben schon das Messer für den Rückenstich in der Hand. Das sind Kunden, die Sie mitunter Projekte falsch ausführen lassen und nachher von nichts etwas gewusst haben wollen, am besten gleich mehrfach.

Und nun?

Die Frage ist nun, wie man aus der Nummer möglichst elegant wieder herauskommt. Vielleicht würden Sie Ihren Auftrag am liebsten des lieben Frieden Willens aufgeben. Von wirtschaftlicher Seite kann das allerdings ein schwieriger Weg werden. Alternativ lohnt es, sich der Problematik zu stellen. Denn selbst der gröbste Kunde ist ein Mensch und an jeden Menschen kann man auf irgendeine Weise herankommen. Ganz ehrlich: Leicht ist der Versuch zum vernünftigen Umgang nicht, aber oft lohnenswert. Offensives Vorgehen ist eigentlich fast immer der richtige Weg. Sprechen Sie Ihr Gegenüber knallhart auf das an, was gerade falsch läuft. Lassen Sie Ihren Kunden konkret wissen, wie Sie sein Verhalten empfinden und deuten. Machen Sie Ihrem Unmut Luft, behalten Sie aber in jedem Fall die Fassung. Offensives Verhalten Ihrerseits ist eine gute Basis für ein „Gewitter“ zwischen Ihnen und Ihrem Kunden, das nachhaltig die „Luft reinigen“ könnte.

-Daniel Deppe-

Wie Sie als abgebrühter Gangster bei eBay ungestraft absahnen können

Wie Sie als abgebrühter Gangster bei eBay ungestraft absahnen können

Wie Sie als abgebrühter Gangster bei eBay ungestraft absahnen können

Sie kennen kriminelle Energie als Antriebsform? Es macht Ihnen Spaß, gutgläubige eBayer nach Strich und Faden auszunehmen? Oder Sie wollen vielleicht einfach nur mal ein paar schnelle Euros machen und kalt lächelnd dabei zugucken, wie Ihr ohnmächtiger Käufer seinem aus dem Fenster geworfenen Geld ohne Gegenwert und Gegenwehr Servus sagt? Dann wird Ihnen der nachfolgende Leitfaden zum folgenlosen Abzocken blauäugiger Turnschuhbeutelvergesser ganz bestimmt außerordentlich dienlich sein.

Dieser Fiesling ist nicht zu fassen

Einen geölten Aal kann man nicht packen, einen Pudding nicht an die Wand nageln. Für Sie bedeutet das: Ihr Sohn ist der offizielle Inhaber des eBay-Accounts, Ihre Frau ist die, auf deren Namen die Bankverbindung eingetragen ist, Sie stellen lediglich eine Ihrer zahlreichen kostenlosen phantasievollen Email-Adressen zur Verfügung, und bei Ihnen gehen grundsätzlich nur Fremde ans Telefon (wenn überhaupt), die im Verleugnen Ihrer Person bestens geübt sind. So können Ihnen weder verarschte Käufer noch zahnlose eBay-Tiger beikommen.

Bezahlung grundsätzlich außerhalb der Sicherheitszone

Schließen Sie als mögliche Zahlungsarten PayPal oder das neue eBay-Treuhandverfahren (das schlussendlich auch über PayPal läuft) kategorisch aus. Akzeptieren Sie lediglich die schlichte Überweisung auf ein Bankkonto. Denn nur so können Sie den ansonsten greifenden Käuferschutz wirksam aushebeln.

Schmerzgrenzen beachten

Bieten Sie nur Artikel niedriger Preiskategorien an, bei denen der Käufer im Fall des Falles zwar mit den Zähnen knirschen, aber dennoch kein juristisches Fass aufmachen würde. Als ultimative Schmerzgrenze hat sich ein Betrag von maximal 100 Euro Warenwert bestens bewährt. Denn hier lohnt noch kein kostenpflichtiges Forderungsmanagement, und auch das auf dem Amtsschimmel reitende Mahnwesen scharrt für so eine Summe auch eher nicht mit den Hufen. Und keine Sorge, dass Sie bei so viel „Bescheidenheit“ am Ende zu kurz kommen. Denn auch hier macht es unterm Strich die Summe. Unbedarfte eBayer, die Sie gnadenlos abziehen können, gibt es schließlich wie Sand am Meer.

Und so wird’s gemacht

Ihr Sohn stellt als Verkäufer einen durchaus unscheinbaren Artikel ein, der aber erfahrungsgemäß dennoch seine Zielgruppe hat. Die Auktion läuft und endet regulär, der Meistbietende hängt ab jetzt an Ihrem Haken. Nun muss er das Geld überweisen (hoffentlich haben Sie daran gedacht, ein hoffnungslos astronomisch überteuertes Porto mit einzupreisen und die Option der Selbstabholung ausnahmslos auszuschließen). Und so registriert Ihre Frau früher oder später den willkommenen Zahlungseingang. Jetzt machen Sie – gar nichts! Sie verschicken weder den Artikel, noch reagieren Sie auf irgendwelche Versuche der Kontaktaufnahme seitens des verzweifelten Käufers. Sie rühren sich einfach überhaupt nicht mehr! Wahrscheinlich wird der Käufer irgendwann den eBay Kundenservice auf Sie hetzen. Das ist für Sie nicht viel mehr als ein lahmer Witz, denn ohne den Käuferschutz (den Sie ja clever ausgehebelt haben) kann eBay gar nichts machen, außer mahnend den Zeigefinger zu erheben. Drauf geschissen, ehrlich gesagt. Der genasführte Käufer könnte jetzt nur noch zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, aber das wird er bei der Summe, um die es geht, wahrscheinlich nicht machen. Außerdem haben die meisten Opfer für solche Aktionen weder die Zeit noch das Nervenkostüm. Sie bekommen höchstens eine negative Bewertung, und fertig ist die Laube. Jetzt ziehen Sie das gleiche Spiel so lange durch, bis Ihnen eBay irgendwann den Account sperrt. Dann eröffnet Ihre Tochter postwendend einen neuen Account, und die Gelddruckmaschine kann wieder weiterrattern.

Fazit

Mit dem Käuferschutz bei eBay ist es so eine Sache. Der funktioniert nämlich nur dann, wenn man als Käufer bei bestimmten Sicherheitsregeln grundsätzlich keine Ausnahme macht. Solange es Ihnen als intelligentem und kackdreistem Ganoven jedoch gelingt, die Naivität und mentale Schlichtheit Ihrer Käufer für Ihre persönliche Bereicherung auszunutzen, wird Ihnen eBay ein erkleckliches Auskommen bieten.

-Milla Münchhausen-

Fotoblog 22. Mai 2012

22. Mai 2012 2 Kommentare

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Fotoblog 22. Mai 2012

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