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Facebook: Abzocke von den eigenen Freunden?

13. November 2012 1 Kommentar
Facebook: Abzocke von den eigenen Freunden?

Facebook: Abzocke von den eigenen Freunden?

„Ich komm hier nicht weg“

Um auf betrügerische Art und Weise an das Geld anderer zu kommen, kursiert dieser Tage bei Facebook eine neue Masche, die nicht nur teuer werden kann, sondern auch gleich die Freunde mit belastet.
Die Facebook-Freunde sind es nämlich, die hier die tragende Rolle spielen. Sie fragen scheinbar aus einer Notsituation heraus nach einem gewissen Geldbetrag (innerhalb des Facebook-Chats als persönliche Nachricht). 100 Euro sollen es in der Regel sein, die mittels einer Paysafe-Karte überwiesen werden sollen, andernfalls käme der betreffende Freund „nicht weg“. Und es soll auch gar kein finanzieller Schaden entstehen, der Freund verspricht eine Art „Aufwandsentschädigung“. 25 Euro extra will er bei der Rückzahlung, die am gleichen oder am nächsten Tag erfolgen soll, auf die genannten 100 Euro aufschlagen.

Die Versuchung ist sicher groß, hier einzusteigen. Schließlich ist es doch ein Freund, der Geld bentötigt… Nein, es ist nicht der Freund! Es handelt sich hierbei um ein Fake-Profil, das die geklauten Daten des echten Freundes verwendet und somit völlig unauffällig erscheint.

„Ich brauche Deine Telefonnummer“

Bei einer anderen Masche, die ebenfalls mit Fake-Profilen arbeitet, wird nach der Handynummer gefragt (weil der Fake-Freund gerade sein Handy vergessen hat oder ähnliches). Gibt man diese an den Fake-Freund weiter, nennt dieser die Nummer einem SMS-Bezahlsystem mit Namen „ZONG“. Zweck ist es, die genannte Handynummer mit einem Betrag von meist 50 Euro zu belasten (dieser Betrag findet sich dann auf der nächsten Telefonrechnung). Damit die Transaktion abgeschlossen werden kann, wird ein Code benötigt, der von „ZONG“ auf das betreffende Handy per SMS gesendet wird. Der Fake-Freund wird also nach diesem Code fragen. Und wer ihn weitergibt, der ist gleich um ein paar Euro ärmer.

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Facebook hat die Schnauze voll!

Facebook hat die Schnauze voll!

Facebook hat die Schnauze voll!

Facebook-Likes sind eigentlich eine tolle Sache – sollte man meinen. Denn wann immer einem dieses oder jenes bei seinen internetten Streifzügen wirklich gefällt, ist der Like-Button meist nicht weit und die persönliche Freude schnell via Facebook kundgetan. Soweit die schöne Theorie, die Praxis ist wieder mal eine ganze Spur verlogener.
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass so manche hippe Firma sich kaum retten kann vor „Likes“ und dass die firmeneigene Fanpage sprichwörtlich vor begeisterten Anhängern aus allen Nähten zu plazten scheint? Nun, die Fans und Likes sind nicht unbedingt immer echt. Im Sektor Onlinemarketing ist es (zweifelhafter) Standard, sich Likes und Fans zu kaufen oder durch andere Art und Weise zu beschaffen. Es gilt allgemein die Theorie, dass viele Fans und viele Likes ein Unternehmen unwahrscheinlich „pushen“ können und das ist letztlich nur dienlich für Geschäft und guten Umsatz. So oder so ähnlich denken sich das viele Macher und bedenken nicht, dass sich hier auch einmal etwas ändern könnte. Und das passiert schon längst. Man fragte Facebook-Nutzer jüngst, wie sie hohe zahlreiche Likes oder Fans einer Seite bewerten – nüchterne Antwort der breiten Masse: Egal.

Und die Konsequenz? Viele gekaufte Likes und Fans kosten viel Geld und Mühe, sie sind da, sie machen aber nichts. Und schon gar nicht sorgen sie für wachsende Umsätze. Das tun letztlich (wenn überhaupt) nur die Fans, die aus freien Stücken gekommen sind und denen ein Unternehmen auch etwas zu bieten hat. So und nicht anders.

Facebook hat natürlich schon lang den Braten gerochen und gibt nun offiziell bekannt, dass damit endlich Schluss zu sein hat. Per neuer Technologie will der Internetgigant nun zielsicher falsche Likes und Fans aufspüren und rücksichtslos auslöschen. Viele ausgegebene Euros hätte so mancher findige Unternehmer doch besser direkt aus dem Fenster geworfen oder verbrannt …

 

– Daniel Deppe –

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Impressumspflicht in sozialen Netzwerken

Wer für sein Unternehmen eine Seite in einem sozialen Netzwerk einrichtet, unterliegt in jedem Fall auch der Impressumspflicht. Da allerdings die Betreiber der großen sozialen Netzwerke (allen voran Facebook) mit den nötigen Infos dazu spärlich umgehen oder sie ganz zurückhalten, fehlt es vielen Unternehmerseiten bislang am Impressum. Mitunter kann das harte Konsequenzen nach sich ziehen und sogar das unternehmerische Aus bedeuten.

Es ist amtlich: Impressum muss sein!

Im August 2011 hat des das Landgericht Aschaffenburg offiziell bestätigt: Wer sein Unternehmen auf einer eigenen Facebookseite online präsentiert, der muss auch ein vollständiges Impressum angeben. Das gilt auch für andere soziale Netzwerke, die die technischen Voraussetzungen für das Impressum nicht direkt mitbringen.
Bei Facebook reicht es allerdings nicht, dieses nur „irgendwo“ in der Rubrik „Info“ anzugeben, es muss sofort auffindbar und klar zu erkennen sein. Idealerweise befindet sich also ein gesonderter Eintrag „Impressum“ direkt in der Auswahl an der linken Seite. Das funktioniert bei Facebook natürlich nicht ganz einfach, es gibt allerdings nützliche kleine Helferlein, die diesen Eintrag mit wenigen Klicks erzeugen können. Bei anderen sozialen Netzwerken (beispielsweise Google+) lassen sich auf ähnliche Weise die entsprechenden Unterpunkte in die Navigation der Unternehmensseite einbauen. Findige Entwickler stellen hier immer wieder neue und kostenlose Lösungen online bereit.
Das Impressum selbst muss letztlich den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des betreffenden Unternehmens enthalten. Zudem dürfen E-Mail-Adresse und Angabe der Rechtsform (ggf. auch juristische Vertreter) nicht fehlen. Im Internet lassen sich zahlreiche Mustervorlagen für ein gesetzlich einwandfreies Impressum finden, ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter sollte aber immer stattfinden.

Frankreich hat besondere Anforderungen ans Impressum

Wer sein Impressum nun nach allen geltenden Regeln der Bundesrepublik gestaltet hat, der ist dennoch nicht für den europaweiten bzw. internationalen Handel über das Internet gewappnet. Frankreich beispielsweise stellt ganz bestimmte Anforderungen an ein Impressum und ahndet Verstöße extrem streng.
Wendet sich also ein deutsches Unternehmen an Kunden in Frankreich, so muss das Impressum unter anderem die Höhe des Kapitals (gilt für Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind), der Name, die Anschrift und die Telefonnummer des Providers, der die betreffende Webseite hostet und der Name der Person, die für die Inhalte der Webseite verantwortlich ist, enthalten. Es sei also jedem Webseitenbetreiber, der seine Geschäfte auf das Ausland ausdehnen will, eine umfassende Rechtsberatung zu diesem Thema empfohlen.
Denn wenn ein Verstoß gegen die französischen Vorgaben angezeigt wird, dann drohen Strafen von einem Jahr Haft und bis zu 75.000 Euro Geldstrafe. Haftstrafen werden nur bei Einzelunternehmern verhängt, handelt es sich um Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften, so werden entsprechend höhere Geldstrafen verhängt, die auf bis zu 375.000 Euro beziffert werden können.

-Daniel Deppe-